Finde die nächste Kfz-Zulassungsstelle in der Nähe. Verzeichnis mit Liste der Bundesländer. Insgesamt sind 662 Zulassungsstellen im Register eingetragen.

Bald sollen Städte in Kommunen eine Kfz-Zulassung oder Abmeldung mittels i-Kfz auch per Internet erlauben. Um Wartezeiten bei Amt zu sparen ist es besser vorher einen Termin per Telefon oder E-Mail auszumachen. Dann wird man meistens direkt beraten und hat keine Wartezeiten.


Kfz-Zulassungsstellen nach Bundesland

Karte der Kfz-Zulassungsstellen in der Bundesrepublik DeutschlandZulassungen in Mecklenburg-VorpommernKfz-Zulassung BerlinZulassungen in Schleswig-HolsteinZulassungen in HamburgZulassungen in Sachsen ZulassungenZulassungen in Sachsen-AnhaltZulassungen BrandenburgZulassungen in BrandenburgZulassungen in ThüringenKfz Zulassungen in BayernKfz Zulassungen in Baden WürttembergKfz Zulassungen in HessenZulassungsstellen im SaarlandZulassungen in Rheinland-PfalzZulassungen in Nordrhein-WestfalenZulassungsstellen in BremenZulassungen in Niedersachsen


Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung



Insgesamt sind in Deutschland 60,7 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) angemeldet. Das Durchschnittsalter der Pkw beträgt 10 Jahre.
Unter den Kfz gelten motorbetriebene Fahrzeuge wie Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge (Kraftomnibusse und Lastkraftwagen) und Krafträder. Die Zahl der Oldtimer ist mit 793.589 älteren Fahrezugen auf über eine halbe Million angestiegen.
Insgesamt waren von den mindestens 30 Jahre alten Kfz rund 350.000 mit einem Historienkennzeichen registriert. Außerdem waren 2,2 Millionen Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet.

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Gliederung der Fahrzeuge in der Bundesrepublik


Fahrzeugbestand (Kraftfahrzeuge (Kfz) und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)60,7 Millionen
Personenkraftwagen (Pkw)-Bestand48,8 Millionen
Anteil deutscher Marken62,7 Prozent
Euro 6-Anteil 43,5 Prozent
Anteil der Pkw weiblicher Halter34,5 Prozent
Anteil der Pkw von Haltern über 60 Jahre34,2 Prozent
Durchschnittsalter10 Jahre
Fahrzeugdichte in Deutschland722 Kfz je 1.000 Einwohner


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Rechtliche Grundlage der Kfz-Zulassung


Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Strassen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.

Lustige Detail am Rande: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Naja Hauptsache du fährst keinen Zug! 😃