Zulassungsstellen in Deutschland
Finde die nächste Kfz-Zulassungsstelle in der Nähe. Verzeichnis mit Liste der Bundesländer. Insgesamt sind 662 Zulassungsstellen im Register eingetragen.
Bald sollen Städte in Kommunen eine Kfz-Zulassung oder Abmeldung mittels i-Kfz auch per Internet erlauben. Um Wartezeiten bei Amt zu sparen ist es besser vorher einen Termin per Telefon oder E-Mail auszumachen. Dann wird man meistens direkt beraten und hat keine Wartezeiten.
Kfz-Zulassungsstellen nach Bundesland
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung
- Vor dem Gang zur Zulassungsstelle unbedingt die Versicherung vergleichen!
- - Papiere zur Kfz-Zulassung
- - Zulassungsbescheinigung um ein Auto anzumelden
- - Kurzzeitkennzeichen Ratgeber
- - Fahrzeugschein verloren was ist zu tun?
- - Fahrzeug abmelden
- - Online Auto zulassen
- - Wunschkennzeichen beantragen
- - Gebühren für die Kfz-Zulassung
- - Liste der Kraftfahrzeugkennzeichen Deutschland
Insgesamt sind in Deutschland 60,7 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) angemeldet. Das Durchschnittsalter der Pkw beträgt 10 Jahre.
Unter den Kfz gelten motorbetriebene Fahrzeuge wie Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge (Kraftomnibusse und Lastkraftwagen) und Krafträder. Die Zahl der Oldtimer ist mit 793.589 älteren Fahrezugen auf über eine halbe Million angestiegen.
Insgesamt waren von den mindestens 30 Jahre alten Kfz rund 350.000 mit einem Historienkennzeichen registriert. Außerdem waren 2,2 Millionen Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet.
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Gliederung der Fahrzeuge in der Bundesrepublik
Fahrzeugbestand (Kraftfahrzeuge (Kfz) und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen) | 60,7 Millionen |
Personenkraftwagen (Pkw)-Bestand | 48,8 Millionen |
Anteil deutscher Marken | 62,7 Prozent |
Euro 6-Anteil | 43,5 Prozent |
Anteil der Pkw weiblicher Halter | 34,5 Prozent |
Anteil der Pkw von Haltern über 60 Jahre | 34,2 Prozent |
Durchschnittsalter | 10 Jahre |
Fahrzeugdichte in Deutschland | 722 Kfz je 1.000 Einwohner |
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Rechtliche Grundlage der Kfz-Zulassung
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Strassen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.
Lustige Detail am Rande: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Naja Hauptsache du fährst keinen Zug! 😃