Alkohol am Steuer

Mit Alkohol am Steuer erwischt worden? Schau noch ob dein Führerschein in Gefahr und ob du Punkte in Flensburg bekommst. Alternativ kannst du auch den Promillerechner testen.

Wer betrunken Auto fährt riskiert eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahre oder auf Dauer. Der Halter des Führerscheins wird dann nicht mehr als Verantwortungsvoll genug angesehen, um überhaupt ein Auto zu lenken.

Pro Jahr werden über 150.000 Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt. Alkohol im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Wiederholungstäter werden härter bestraft

Alkohol am Steuer Bußgeldkatalog

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille, keine Anzeichen von Trunkenheit; kein Unfall.0 €
Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille mit Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Beteiligung an einem Unfall.7Ggf. Geld- bzw. Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
Ab 0,5 Promille500 €41 Monat
Bei Wiederholung1000 €43 Monate
Bei mehrfacher Wiederholung1500 €43 Monate
Ab 1,1 Promille76 Monate Fahrverbot bis 5 Jahre Führerscheinentzug; Geldstrafe oder Freiheitsentzug

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

TatbestandPunkteBußgeld
Du hast in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu dir genommen.1250 €
Du hast in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen
Getränks angetreten.
1250 €
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.1250 €
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.1250 €

Die Promillegrenzen im Straßenverkehr

Null Promillegrenze
Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Alkohol am Steuer ist somit für diese Personengruppe per Gesetz tabu. Diese Regelung wurde eingeführt, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Wird ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt und liegen noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 250 Euro und zwei Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet. Zudem drohen weitere Auflagen wie beispielsweise die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Stellt die Polizei bei der Alkoholkontrolle jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheit fest, oder kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, so drohen dem Fahranfänger weit höhere Strafen.

0,3 Promille
Ab 0,3 Promille, die z. B. schon durch das Trinken von einem Bier (0,33 l) erreicht sein können, wird von einer sogenannten »relativen Fahruntüchtigkeit« ausgegangen. Wirst du mit einer auffälliger Fahrweise erwischt, z. B. Schlangenlinien, kommt schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Verursacht der alkoholisierte Autofahrer einen Unfall, so muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. In Flensburg kommen sieben Punkte im Verkehrszentralregister hinzu.

0,5 Promille
Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr Alkohol am Steuer angetroffen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einer Führerschein Sperrfrist von einem Monat und vier Punkten geahndet. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer, 1000 Euro beim zweiten und 1500 Euro beim dritten Verstoß. Kommt es zu einem Unfall, ist mit weiterreichenden Konsequenzen zu rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ist laut Polizei, das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist etwa doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

1,1 Promille
Ab 1,1 Promille ist die sogenannte »absolute Fahruntüchtigkeit« erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, und Führerscheinentzug für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Flensburg werden sieben Punkte registriert.

Foto Alkohol am Steuer

1,6 Promille-Grenze
Ab 1,6 Promille Alkohol am Steuer erfolgt zusätzlich zu den unter »1,1 Promille« geahndeten Sanktionen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.


Die Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.
Alle Berechnungen beziehen sich auf PKWs. Weitere Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Restalkohol gefährdet Sicherheit und Führerschein

Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt. Gerade jetzt zur Fest & Karnevalszeit sollten sie wissen: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

Null Promille heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.

Promilleberechnungen können einen Orientierungswert bieten, sind aber stark von Faktoren wie Konstitution, Nahrungsaufnahme und Tagesform abhängig. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Das heißt beispielsweise: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille schlafen geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, hilft – entgegen der landläufig verbreiteten Meinung – nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.

Der ADAC rät allen Verkehrsteilnehmern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag ein Taxi oder anderes öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen.

Häufige Fragen

Wann ist beim betrunken Radfahren der Führerschein weg?

Wer auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, kann seinen Führerschein verlieren. Bei Trunkenheitsfahrten haben die Behörden Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Zur Klärung wird oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Eine MPU kostet zwischen 320 und 700 Euro. Fällt diese negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Auch bei niedrigeren Promillewerten ist es empfehlenswert, das Fahrrad nach dem Alkoholkonsum stehen zu lassen. Der Gleichgewichtssinn und das Reaktionsvermögen werden bereits durch kleine Alkoholmengen eingeschränkt. Dadurch steigt die Unfallgefahr.


Beitrag zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2023