Bußgeld gibt es auch für zu langsames Fahren. Wer zum Beispiel auf einer Landstraße nur 50 statt 100 Stundenkilometer fährt, der macht sich der Verkehrsbehinderung schuldig. Bis zu 20 Euro Bußgeld. Regel: Man darf ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert.
Bußgeld gibt es auch für zu langsames Fahren. Wer zum Beispiel auf einer Landstraße nur 50 statt 100 Stundenkilometer fährt, der macht sich der Verkehrsbehinderung schuldig. Bis zu 20 Euro Bußgeld. Regel: Man darf ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert.